Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,
ich möchte Ihnen mit meinem kleinen Leitfaden eine Möglichkeit geben, den Verlauf Ihres neuen Heimes vom Wunsch zu Bauen bis zur Hausübergabe besser einzuordnen. Häufig überschlagen sich Ereignisse beim „Bau“ und verursachen dadurch nicht nur Stress, sondern können auch den abgesteckten Finanzrahmen ungewollt (über-) strapazieren.
Die meisten Bauinteressenten beschäftigen sich leider häufig bedeutend mehr mit ihrem nächsten Urlaub oder dem neuen Auto, als mit ihrem geplanten Hausbau – obwohl es sich um die zumeist größte Investition in ihrem Leben handelt. Je mehr ein Bauherr "Bescheid" weiss, desto überzeugender können Arbeiten und Leistungen hinterfragt werden. Empfehlenswert ist es, den Baufortschritt regelmäßig zu verfolgen und eventuelle Änderungswünsche rechtzeitig einzubringen.
Das Bedürfnis in den eigenen vier Wände zu wohnen, ist meist mit vielen persönlichen Emotionen und subjektiven Einschätzungen verbunden. Dabei sollten Sie nicht nur auf Ihr „Bauchgefühl“ hören, sondern vielmehr die sachlichen Argumente betrachten. Eine durchaus kritische Betrachtung von Reverenzen oder Musterhäusern ist mit dem Hinterfragen von mündlichen Zusagen und dem Gegenüberstellen von Traum und Realität empfehlenswert. Rückfragen bei Freunden und Bekannten zu ihren Bau-Erfahrungen, sind häufig aufschluss-reicher als diverse Hochglanzprospekte.
Verkehrsanbindungen und Infrastruktur wie Arzt, Supermarkt, Schule, Kindergarten etc. stellen einen erheblichen Teil Ihres zukünftigen sozialen Umfeldes dar. Vorgegebene Bebauungspläne der Kommunen sollten bei der eigenen Planung berücksichtigt werden, um spätere Komplikationen bei der Baugenehmigung zu vermeiden.
Häufig stellt das Traumgrundstück einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Zu den eigentlichen reinen Baulandkosten kommen unter anderem noch die Notar- und Vermessungskosten, die Grunderwerbssteuer und Kosten für das Katasteramt. Diese werden sehr oft von erheblichen Erschließungs- und Anschlusskosten begleitet. Manche Kommunen belasten Bauherren zusätzlich mit hohen Auflagen für den Straßenbau und den Anschluss an das Abwassersystem.
Empfehlenswert ist es immer, vor Baubeginn die Bodenverhältnisse des Baugrundstückes mit einem Baugrundgutachten zu prüfen. Dadurch kann bereits vorab eine „böse“ Überraschung beim später anstehenden Tiefbau weitestgehend vermieden werden.
Wohlfühlen „in den eigenen vier Wänden“, hat sehr viel mit Raumklima zu tun. Daher sind natürliche Baustoffe, wie zum Beispiel Holz und Holzbaustoffe, für ein ausgewogenes gesundes Raumklima zu empfehlen. Ein aufeinander abgestimmtes Dämm- und Heiz- und Lüftungssystem garantiert im gesamten Jahr geringe Energiekosten und unterstützt Ihre (Wohn-) Behaglichkeit.
Extras im neuen Haus wie zum Beispiel ein Wintergarten können häufig nicht sofort mit realisiert werden. Sinnvoll ist es jedoch die Anschlüsse bereits vorzubereiten. Das gleiche gilt, wenn der Keller oder das Dachgeschoß später ausgebaut werden sollen. Zu- und Ableitung für Heizung, Solar, Brauchwasser und Elektrik sollten bereits bei der Planung mitberücksichtigt werden.
Ist der Bauwunsch konkret gereift, sollte unbedingt eine Zusammenstellung über die tatsächlich verfügbaren Finanzmittel erstellt werden. Ein erstes Gespräch mit einem Bau-Finanzierer ist ab diesem Zeitpunkt sehr sinnvoll. Eventuell fortlaufende Mietzahlungen, Bereitstellungszinsen, Zwischenfinanzierungen und vor allem die notwendigen Lebenshaltungskosten etc. als auch der zu erwartende Hausübergabetermin, haben maßgeblichen Einfluss auf Ihren verfügbaren Finanzrahmen.
Schlussendlich sollten Sie auch eventuell zu erbringende Eigenleistungen als sogenannte „Finanzreserve“ genau unter die Lupe nehmen. Hier kann die anfänglich freudige Selbsteinschätzung, schnell zur leidigen Selbstüberschätzung führen. Daraus resultieren unter Umständen ungeplante Bauverzögerungen oder auch vermeidbare Baumängel. In vielen Fällen ist es günstiger die Arbeiten vom Fachmann oder der Fachfirma ausführen zu lassen, anstatt sich selbst mit wesentlich größerem Zeitaufwand abzumühen.
Bauhelfer aus dem Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert werden. Sonst kann unter Umständen ein Unfall nicht nur die Freundschaft kosten, sondern auch zu erheblichen Schadenersatz-forderungen führen.
Im nachfolgenden Teil möchte ich Ihnen einen realistischen Ablauf skizzieren. Hierbei habe ich besonderes Augenmerk auf die zeitliche Abfolge, die vertraglichen Leistungen und auf die von Ihnen zu erbringenden Voraussetzungen gelegt.
1. Die Absicht ein eigenes Haus zu bauen
Bei ständig steigenden Preisen fragt sich wohl mancher der zur Miete wohnt: wäre es nicht vernünftiger, Schulden zu machen, sich ein eigenes Haus zu kaufen und dann mit dem Mietgeld die ohnehin durch Inflation ständig verringernden Schulden abzubezahlen? (Zitat Zeit- Online)
2. Auswahl des Grundstückes - Bauvoranfrage
Neben dem bereits im Vorwort erwähnten sozialen Umfeld Ihres Traumgrundstücks, sollten weitere Punkte vor einem Erwerb beachtet werden. Dazu zählen zum Beispiel Bauvorschriften wie eine Bauflucht, Dachform und Farbe, die Fassadengestaltung, die bebaubare Fläche, die Geschoßzahl, die Erschließung, Preis, Kauf oder Erbbaurecht und viele weitere Punkte. Eventuell ist es bei zu vielen offenen Fragen, gemeinsam mit einem Bauvorlageberechtigten eine Bauvoranfrage bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Kreisbauamt) zu stellen. Alternativ sind persönliche Nachfragen bei der zuständigen Behörde oder Gespräche mit den „zukünftigen“ Nachbarn sinnvoll.
3. Prüfung des Baugrundes – Baugrundgutachten
Als zukünftige Bauherren obliegt es Ihrem Ermessen, ein Baugrundgutachten in Auftrag zu geben. Empfehlenswert ist dies in jedem Fall, um eventuelle Zusatzkosten für den Tiefbau oder der Ausführungsart Ihres Kellers oder Ihrer Bodenplatte zu berücksichtigen. Bitte informieren Sie unbedingt Ihren Vertragspartner (Keller/Bodenplatte) über das Untersuchungsergebnis.
4. Bauanzeige – Bauantrag
Eine Bauanzeige ist die einfache Form des Baugenehmigungsverfahrens, diese wird geregelt in der derzeit gültigen Bauanzeigenverordnung. Jedoch ist eine solche Bauanzeige nur in bestimmten Fällen anwendbar. Das bedeutet, wenn der Bau nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig ist, so reicht eine Bauanzeige. Diese Bauanzeige muss schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Begonnen werden kann mit dem Bau, wenn nicht in der Zeit von vier Wochen die Baubehörde Einwände gegen dieses Vorhaben geltend macht. Bei der Bauanzeige muss der Bauherr bestimmte Unterlagen mit einreichen. Dazu gehört unter anderem ein Lageplan, der Entwurf des Bauvorhabens usw. Der eingereichte Entwurf muss dem jeweiligen Bauvorhaben entsprechen.
Mit einem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt. Der Bauantrag leitet also das Genehmigungsverfahren ein. Bei der zuständigen Behörde sind neben den vorgeschriebenen Formularen die Eingabeplanung (Ansichten, Schnitten, Grundrisse, Freiflächengestaltungsplan, der Lageplan, die Statik-Tragwerksplanung eine Baubeschreibung etc.) einzureichen. Vor Arbeitsbeginn (Tiefbau) muss durch Sie, die Baubeginn Anzeige an die untere Bauaufsichtsbehörde gesendet werden.
5. Architekt – Planentwurf – Tektur Pläne
Der Architekt befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken. In enger Zusammen-arbeit mit Ihnen als Auftraggeber stellt der Architekt Pläne als Ansichten und Grundrissen her. Diese werden neben der Bauanzeige/Bauantrag für die korrekte Umsetzung Ihrer Wünsche durch Ihren Haushersteller benötigt. Sollten nach oder zur Erteilung der Baufreigabe Ergänzungen oder Änderungen (Planänderungen in Teilbereichen, wie Fenster, Traufhöhe oder Balkon) notwendig sein, werden diese durch Ihren Architekten in Änderungsplänen, sogenannten Tektur Plänen erstellt.
6. Baufreigabe – Roter Punkt
Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie um eine Baufreigabe zu erhalten, Ihr Bauvorhaben genehmigen lassen. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen. Ihr Bauvorhaben wird darauf geprüft, ob Sie baurechtliche Vorschriften einhalten. Das Baurecht definiert, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Je nach Bundesland und Region gelten noch zusätzliche Regeln und Verordnungen. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet, das heißt, Sie haben die Erlaubnis in einem bestimmten Zeitraum zu bauen. Damit Sie mit dem Bauen beginnen dürfen, brauchen sie – zusätzlich zur Baugenehmigung – noch den „Roten Punkt“, die Baufreigabe. Der rote Punkt kennzeichnet die Baufreigabe, die zusätzlich zur Baugenehmigung vorliegen muss. Der rote Punkt gibt Auskunft über das Bauvorhaben - Bauprojekt, Namen und Anschrift des Bauherrn, des Planers und der ausführenden Firma. Nur mit dem "roten Punkt" darf mit den Bauarbeiten begonnen werden.
7. Baufreiheit
Die sogenannte Baufreiheit umfasst neben der frei zu bebauenden Grundfläche Ihres neuen Hauses, die gesicherte Anfahrbarkeit Ihres Grundstückes, den ungestörten Schwenkbereich eines Krans als auch die sichere Begeh- und Befahrbarkeit des Grundstückes. Daher sind störende Bäume, Sträucher, Zäune usw. zu entfernen. Das Baugelände sollte eingeebnet und im Bereich der Zufahrt ausreichend befestigt sein. Eventuelle Schächte sind gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu sichern.
8. Grundstückssicherung
Als Eigentümer des Grundstückes liegt es ausschließlich in Ihrer Verantwortung, das Baugelände ausreichend zu sichern. Hier empfiehlt sich das Stellen eines Bauzaunes o.ä. Das „Absperren“ mit Flatterband oder Aufhängen eines „Nicht Betreten“ Schildes ist wenig zielführend und gaukelt lediglich Sicherheit vor. Im Falle eines Schadens (z.B. ein Unfall spielender Kinder) wird diese ungenügende Sicherung zu Ihrem Nachteil ausgelegt.
9. Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Bis zum Anschluss Ihres neuen Hauses an das öffentliche Strom- und Wassernetz, sollte die Baustelle mit einem Bauwasseranschluss und Baustrom betrieben werden. Beides ist in der Regel durch Sie vor Aufnahme der Arbeiten auf Ihrem Grundstück sicherzustellen. Für die Stromversorgung empfehle ich den Einsatz eines Baustromkastens (AV-Schrank). Der Elektroanschluss muss gemäß VDE 0660-501 angeschlossen sein. Die Mindestausstattung sollte 4 Steckdosen 230 V/ 16 Ampere, 1 Steckdose CEE 400 V/ 16 Ampere und 1 Steckdose CEE 400 V/ 32 Ampere beinhalten. Die Absicherung, Steckdosen und FI Schutzschalter müssen jederzeit frei zugänglich sein.
Der Bauwasseranschluß sollte mindestens einen ¾ Zoll Wasserhahn haben. Selbstverständlich ist hierfür auch eine Wasserversorgung mit Standhydrant möglich. Achten Sie bitte bei dieser Variante auf die Bereitstellung eines ausreichend langen Wasserschlauchs bis zur Baustelle. Grundsätzlich sollten Strom- und Wasseranschluß nicht weiter als 15 Meter vom Neubau entfernt sein.
10. Hausanschlüsse – Versorger
Neben dem Grundstückskauf fallen beim Hausbau noch viele weitere Nebenkosten an. Ein großer Posten ist die Erschließung des Grundstücks mit den nötigen Hausanschlüssen. Liegen weder Strom, Gas, Telefon noch Wasser und Abwasser an, muss in der Regel mit recht hohen Anschlusskosten gerechnet werden. Alle Anschlüsse sind durch Sie als Eigentümer beim zuständigen regionalen Versorger zu beantragen. Die benötigten Unterlagen für die Anträge sind zwischen den einzelnen Versorgern regional sehr unterschiedlich. Lassen Sie sich von den Ihrerseits beauftragten Fachfirmen unbedingt unterstützen. Nach Fertigstellung der Medieninstallation im Neubau, sollte durch Sie oder Ihre Fachfirma der Abruf der benötigten Zähler zeitnah erfolgen.
11. Kanalplan - Entwässerungsplan
Der Kanalplan stellt die bereits vorhandenen Anschlusskanäle der Gemeinde- oder Stadtentwässerung dar.
Er beinhaltet Planungs- und Ausführungsgrundsätze für die Realisierung von Anschlusskanälen und Revisionsschächten sowie von Anbindungen an öffentliche Kanäle. Als Anschlusskanal wird die Verbindung zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksentwässerungs-anlage im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen bis zur Grundstücksgrenze definiert. Aufbauend auf den Kanalplan, wird der Entwässerungsplan für Ihr Haus erstellt. Grundsätzlich ist hierbei auf die sogenannte Freie Entwässerung (wenn möglich) zu achten!
12. Trinkwasserhärte
Die Wasserhärte ist ein Maß für die Menge der im Wasser gelösten Mineralien, hier besonders Kalzium und Magnesium. Die Maßeinheit der Wasserhärte in Deutschland ist der deutsche Härtegrad.
Härtebereich |
Millimol Calciumcarbonat je Liter |
°dH |
Weich |
weniger als 1,5 |
weniger als 8,4°dH |
Mittel |
1,5 bis 2,5 |
8,4 bis 14°dH |
Hart |
mehr als 2,5 |
mehr als 14 dH |
Kalkablagerungen werden ab einer Wasserhärte von ungefähr 14° dH sichtbar. Somit empfiehlt es sich, ab 8,4° dH den Einbau einer Trinkwasser-enthärtungsanlage zu berücksichtigen. Ab 14° dH besteht von den meisten Herstellern (Heizung/Sanitär) eine Forderung zum Einbau einer Enthärtungs-anlage um etwaige Gewährleistungsansprüche zu behalten.
13. Mehrspartenanschluß
Gebäude ohne Keller werden nach dem heutigen Stand der Technik am besten durch eine Mehrsparten-Hauseinführung versorgt. Dieses bedeutet, dass Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation platzsparend in einem System durch die Bodenplatte geführt werden. Bitte klären Sie vor der endgültigen Planerstellung, ob Ihr örtlicher Versorger die Möglichkeit
einer Mehrspartenhauseinführung (MSH) zulässt.
14. Kaminkehrer - Bezirksschornsteinfegermeister
Für die Planung der gesamten Heizungs- und Lüftungsanlage sollte durch Sie schon vorab Rücksprache mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister gehalten werden. Ganz speziell ist hier das Augenmerk auf Ihre Wünsche (z.B. Beeinflussung Kamin - Lüftungsanlage) zu legen.
Im weiteren Verlauf muss Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister, nach erfolgter Montage, eine von Ihnen beauftragte (eventuell Rohbauabnahme) eine Fertigstellungsabnahme des Schornsteines und/oder der errichteten Feuerstätte (Kamin) durchführen.
15. Terrasse, Eingang, Sockel, Stützen
Die Ausbildung des Sockeldetails als Übergang vom Haus zum Terrain und den Außenanlagen stellt gerade im Holzhausbau eine essenzielle Grundlage für den erfolgreichen Bau und eine lange Nutzungsdauer der Gebäude dar. Daher ist hier höchstes Augenmerk auf den dauerhaft funktionierenden Feuchteschutz und konstruktiven Holzschutz zu legen. Im Spritzwasser- und Sockel- bzw. auch im Perimeter Bereich ist entsprechend der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien und/ oder Normen (z.B. DIN 18195-4 & DIN 68800-2) zu planen und auszuführen. Gleichlautend muss bei der Planung von Stützenhöhen, Balkonen etc., diese Vorgaben berücksichtigt werden. Bedingt kann durch eine vorteilhafte Bauweise, der Einsatz von frei entwässernden Kastenrinnen, oder einer frei versickerungsfähigen Umrandung (z.B. Kiesbett), der Mindestabstand zwischen Oberkante Gelände und Unterkante Haus, auf fünfzehn Zentimeter verringert werden (DIN = mindestens 0,3m).
16. Statiker – Prüfstatiker
Weit vor der Herstellung der Bodenplatte und des Hauses, muss durch einen Statiker die zwingend erforderliche statische Berechnung erfolgen. Dies beansprucht abhängig zum einzelnen Bauvorhaben einige Zeit. Aufbauend auf die Statik, kann nach eventuell notwendigen Korrekturen der Pläne, die Materialbestellung für die Hausproduktion beginnen. Entsprechend den unterschiedlichen Bauordnungen in den Bundesländern, kann die Prüfung der Statik durch einen zugelassenen Prüfstatiker vorgeschrieben sein.
17. Arbeitspläne - Werkplan
Die Werkplanung ist bei einem Bauvorhaben Teil der Ausführungsplanung. Diese stellt nach der Genehmigungsplanung die nächste wichtige Stufe in der Vorbereitungsphase eines Bauvorhabens dar. Nach erfolgter Bemusterung erstellt Ihr Hausbauunternehmen nach den Vorgaben der Baufreigabe/ Genehmigung und unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben, die Arbeits- bzw. Werkpläne. Diese umfassen neben den Grundrissen und Schnitten für Haus und Bodenplatte, auch die Wasser- und Abwasserplanung, sowie die Elektro- und Lüftungsplanung. Vor Beginn der Hausproduktion sollten Ihnen die Pläne üblicherweise zur Kontrolle und Freigabe übergeben werden.
18. Arbeitsvorbereitung, die Materialbestellung
Die Arbeitsvorbereitung ist die Tätigkeit zur vorbereitenden Planung und Steuerung des Produktionsprozesses. Damit verbunden erfolgt die vollständige Materialbestellung und die zeitliche Planung der Abrufe. Ziel ist die Sicherstellung eines reibungslosen, termingerechten und effizienten Ablaufs der Hausproduktion und der Montage.
19. Baustellenbesichtigung
Seriöse Baufachfirmen führen gemeinsam mit Ihnen ein Bauanlaufgespräch auf Ihrem Baugrundstück durch. Zu diesem Termin werden Planungs- und Baurelevante Erkenntnisse gewonnen. Diese haben Einfluss auf das weitere Baugeschehen. Dazu zählen beispielhaft die Höheneinordnung, Baufreiheit, notwendige Straßensperrungen, Kranstellplatz und viele weitere Punkte die gemeinsam geklärt werden können/sollen.
20. Vermesser
Zur exakten Einordnung Ihres neuen Hauses auf dem Grundstück, ist das Einmessen durch einen ÖbVI Vermesser notwendig. Ihr Vermesser überträgt Planungsangaben in die Örtlichkeit (Grob- und Feinabsteckung). Je nach Bundesland kann die Forderung zu einer weiteren Ein-messung nach Fertigstellung des neuen Hauses zur Erfassung beim Katasteramt erforderlich sein. Der Vermesser wird üblicherweise von Ihnen bestellt und handelt in Ihrem Auftrag.
21. Herstellung des Bodenplanums / Tiefbau
Basierend auf Ihrem Bodengutachten, der gewählten Variante (z.B. Bodenplatte oder Keller) und eventuell von Behördenseite geltend gemachten Auflagen, stellt Ihr Tiefbauer den Aushub, das Grob- und Feinplanum her. Damit verbunden sollte die Herstellung eines Kranstellplatzes, einer waagerechten und verdichteten Ebene von ca. 2,0m um den Keller/die Bodenplatte für das Gerüst sowie einer gesicherten Zufahrt zum Bauvorhaben erfolgen. Nach erfolgter Hausmontage und Gerüstabbau können durch Sie oder den von Ihnen beauftragten Tiefbauunternehmer die Gräben für Hausanschlüsse, Sammelgrube, Rigolen usw. hergestellt werden. Überflüssiges Aushubmaterial sollte abgefahren werden.
22. Straßensperrung
Bedingt durch die gegebene örtliche Situation, kann es vorkommen, dass der einzusetzende (Automobil-) Kran, Baumaterial oder auch die Schwerlastfahrzeuge nicht auf Ihrem Grundstück stehen bzw. entladen werden können. Gleichzeitig können schmale oder durch parkende Fahrzeuge verengte Zufahrtsstraßen einen geplanten Bauabschnitt Be- oder Verhindern. Um hier ungewünschte (teure) Verzögerungen zu vermeiden, sollte durch Sie bei der zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt) ein Antrag zur Sondernutzung öffentlichen Raumes gestellt werden. Die Entscheidung ob Straßensperrung, halbseitiges Park- und Halteverbot usw. wird vorab mit Ihnen (siehe Punkt 19) besprochen. Nach Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung, ist durch Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen die notwendige Beschilderung fristgerecht Auf- und Abzubauen.
23. Krankonzept – Kranstellplatz
Ihr Hausbauunternehmen erstellt für Sie, angepasst an die örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung von Punkt 19 & 22, das erforderliche Krankonzept. Hier kann der Einsatz eines nicht im Grundpreis enthaltenen Sonderkranes notwendig werden. In Ihrem Einver-nehmen erstellt Ihr Tiefbauer den Kranstellplatz inklusive der eventuell erforderlichen Zufahrt.
24. Lüftungskonzept
Das Lüftungskonzept ist ein klar umrissener Plan zur erforderlichen Lüftung Ihres Neubaus. Die Lüftung muss gemäß DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“– nutzerunabhängig funktionieren, das heißt auch bei Abwesenheit der Nutzer. Die thermische Hülle Ihres Hauses (Energieeinsparverordnung [EnEV]/ [GEG]), ist bei der heutzutage vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise so dicht, dass bei üblichen Lüftungsverhalten nicht genügend Außenluft nachströmt. Dadurch können ungewollte Feuchteschäden und Schimmelbefall entstehen. Die DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) zeigt Lösungsmöglichkeiten anhand eines Lüftungskonzepts, wie ein ausreichender Luftwechsel in Wohnungen zu erreichen ist. Grundsätzlich empfiehlt sich hier der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung als nutzerfreundliche Variante.
25. Bemusterung
Die Bemusterung oder auch Feinspezifizierung (Auftragsklarheit) Ihres Neubaus, erfolgt üblicherweise im Rahmen eines gemeinsamen Termins bei Ihrer Fachbaufirma. Hier werden basierend auf den bereits bestehenden Vertragsgrundlagen, letzte Ausführungsdetails wie z.B. Fassadenfarbe, Dacheindeckung, Steckdosenanzahl usw., endgültig festgelegt. Erst nach schriftlicher Bestätigung/ Abschluss der Bemusterung durch Sie, kann die Werkplanung und alle damit verbundenen vorbereitenden Arbeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nach dem Abschluss der Bemusterung, meist keine weiteren Änderungen durch Sie mehr möglich sind. Ausgenommen hiervon sind technisch notwendige, sowie durch geänderte Vorschriften und Normen einzuhaltende Änderungen. Spätestens zum Bemusterungstermin sollten durch Sie eventuell noch fehlende Basisinformationen, Pläne, Auflagen und Genehmigungen mitgebracht und übergeben werden.
26. Bodenplatte / Keller
Nach bestehender Auftrags- und Finanzierungsklarheit, dem Vorliegen der Baufreigabe, den erledigten Tiefbau- und Vermessungsarbeiten, kann die Bodenplatte/Kellersohlplatte begonnen werden. Auf der Feinplanumschicht des Tiefbauers wird in ca. 3-4 Tagen, schrittweise bis zum Einbringen des Ortbetons, die Bodenplatte bzw. in ca. 5-9 Tagen der Keller hergestellt. Beachten Sie bitte, dass zu diesem Zeitpunkt bereits Baustrom und Bauwasser zur Verfügung stehen muss.
27. Produktion Ihres Hauses (z.B. Fertighaus)
Mit endgültiger Auftragsklarheit und der Verfügbarkeit der benötigten Materialien (z.B. Holz, Fenster etc.), wird Ihr neues Haus produziert. Innerhalb von ca. 2 Wochen ist die Produktion abgeschlossen und Ihr Haus kann abholbereit auf "40"-Tonner verladen werden.
28. Montage Ihres Hauses
Am bekanntgegebenen Montagetermin, beginnt meist ab ca. sieben Uhr Morgens der Hausaufbau durch die Hausbaumonteure. Vorab erfolgt oft bereits der Aufbau des bestellten Automobilkranes für die Hausmontage. Dadurch ist sichergestellt, dass bei Eintreffen der LKW (verkehrsabhängig) zeitnah die vorproduzierten Hausbauteile montiert werden können. Beginnend mit den Erdgeschoßwänden folgt das Verlegen der Deckenelemente, dem Einbau der vormontierten Innentreppe, das Montieren der Dachgeschoßwände sowie das Aufrichten des Dachstuhles. Abhängig von Haustyp und Hausgröße, sind diese Montagearbeiten mit Kran nach ca. 1,5 bis 2,5 Tagen erledigt. In den folgenden Werktagen werden dann die Dachdeckung, die Dachentwässerung, Dämm- und Trockenbauarbeiten und viele weitere Arbeiten erledigt.
29. Schuttcontainer - Bauabfälle
Je nach Vertrag obliegt eventuell Ihnen die Entsorgung der anfallenden Baureststoffe. In diesem Fall ist es empfehlenswert, die Bereitstellung eines Baumischcontainers durch einen von Ihnen beauftragten örtlichen Entsorger rechtzeitig zu organisieren. Ein Schutt-Container sollte z.B. am 2./3. Aufbautag in Absprache mit dem zuständigen Fachbauleiter bereitgestellt werden.
30. Gerüst
Ein Arbeits- und Schutzgerüst ist für die Hausmontage unabdingbar. Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten
Nutzbarkeit erfolgt die Gerüstmontage häufig ca. ein bis zwei Tage vor bzw. auch während der (Kran-) Hausmontage (bitte Punkt 21 beachten). Die Gerüstdemontage erfolgt je nach der erforderlichen
Standzeit von ca. vier bis sechs Wochen, meist jedoch nach Fertigstellung der witterungsabhängigen Fassadenarbeiten (Putz).
31. Sanitär- und Heizungsanlage Rohinstallation
Umfangreiche vorbereitende Installationen werden bereits während der Rohbauphase durch das beauftragte Heizungs- und Sanitärunternehmen realisiert. Dazu zählen unter anderem die stockwerksübergreifenden Leitungen für Wasser, Abwasser und Heizung. Der Aufbau der Heizungsanlage wird von den Heizungs- und Sanitärinstallateuren üblicherweise erst nach der Rohbaufertigstellung realisiert.
32. Sanitär- und Heizungsanlage Feininstallation
Die Sanitär- und Heizungsanlage wird erfahrungsgemäß erst nach dem Rohbau, vor Hausübergabe durch die Sanitär- und Heizungsmonteure fertiggestellt. Die Heizungsinbetriebnahme ist abhängig von der rechtzeitigen Bereitstellung der notwendigen Versorgungsanschlüsse (Punkt 10).
33. Elektro Rohinstallation
Ähnlich wie bereits unter Punkt 32 geschrieben, wird ein Teil der Rohinstallation bereits in der Rohbauphase erledigt. Auch hier werden im wesentlichen Hauptleitungen Raum- oder Etagenübergreifend verlegt.
34. Elektro Feininstallation
Meist im Verbund mit der Elektrozählermontage, unter Berücksichtigung der Ausbaugewerke (z.B. Maler) werden Schalter, Steckdosen, Sicherungen usw. endmontiert. Die notwendigen Prüf-Messungen werden durchgeführt und die dazugehörigen Messprotokolle erstellt.
35. Trockenbau
Während oder nach der Rohbauphase des Neubaus werden durch Monteure die Decken, die Dachschrägen (die Wände) vor Ort bearbeitet. In diesem Zusammenhang wird häufig zeitgleich der Einbau der notwendigen Dämmung, der Dampfbremsfolien, der Konterlattung und Gipskartonplatten. Im Anschluß erfolgt die ebenmäßige Verspachtelung der Kanten und Stöße.
36. Estrich
Bei Bodenplatten mit Kerntemperierung besteht im Erdgeschoß keine Notwendigkeit eines Estricheinbaus. Hier wird zur Realisierung eines einheitlichen Höhenniveaus meist lediglich eine Ausgleichsschicht eingebaut. Dies erfolgt nach der Rohbaufertigstellung. Im Dachgeschoß kann bereits in der Rohbauphase durch die Monteure die Fußbodenheizung und der Estrich als Trockenverlegesystem eingebaut werden. Durch diese Maßnahmen ist sichergestellt, dass Ihr neues Haus nicht mit extrem hoher Luft- und Baufeuchte zu „kämpfen“ hat. Somit ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem herkömmlichen (nassen) Estricheinbau.
Der Nasseinbau – Estrich erfolgt in der Regel im Anschluß zur Rohbaufertigstellung. Hier ist auf eine ausreichende Temperierung und gute Lüftung zu achten. Eine Belagreife von Nassestrich kann nicht 100% vorhergesagt werden (nur durch Messung prüfbar). In der Regel nimmt die Trocknung ca. 4-6 Wochen in Anspruch.
37. Treppe
Während des Rohbaus erfolgt der Zugang zum Dachgeschoß oft über eine Leiter. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Innentreppe vor Beschädigungen geschützt durch Monteure eingebaut. Als zweite (vorteilhaftere) Variante gibt es die Möglichkeit, die Treppe vor Beschädigungen geschützt, schon zur Kran (Haus-) -montage mit einzusetzen.
38. Richtfest
Sollten Sie als Bauherren ein Richtfest planen, möchten ich darauf hinweisen das hierzu üblicherweise keinerlei Verpflichtung besteht. Das Richtfest wird gefeiert, wenn der Rohbau steht und der Dachstuhl errichtet bzw. das Dach erstellt ist. Ein Richtfest findet üblicherweise immer auf der Baustelle statt. Letzte Entscheidungen dies bezogen sollten zum Montagebeginn mit den Beteiligten vor Ort abgestimmt werden.
39. Innenausbau (wenn Vertragsbestandteil)
a) Spachtelarbeiten – Erledigung der Spachtelarbeiten auf Wänden, Decken und Dachschrägen in der vertraglich vereinbarten Qualitätsstufe vor Hausübergabe. Sollte diese Leistung in Ihren Verantwortungsbereich fallen, arrangieren Sie bitte rechtzeitig einen örtlichen Fachbetrieb um nach vertraglicher Vereinbarung oder Hausübergabe zeitnah beginnen zu können.
b) Tapezier - und Malerarbeiten. Vor Hausabnahme durch Ihr Vertragsunternehmen. Sollte diese Leistung in Ihren Verantwortungsbereich fallen, arrangieren Sie bitte rechtzeitig einen örtlichen Fachbetrieb um nach vertraglicher Vereinbarung oder Hausübergabe zeitnah beginnen zu können.
c) Bodenbelags- und Fliesenarbeiten – Vor Hausabnahme durch Ihr Vertragsunternehmen. Sollte diese Leistung in Ihren Verantwortungsbereich fallen, arrangieren Sie bitte rechtzeitig einen örtlichen Fachbetrieb um nach vertraglicher Vereinbarung oder Hausübergabe zeitnah beginnen zu können.
d) Innentüren - Vor Hausabnahme durch Ihr Vertragsunternehmen. Sollte diese Leistung in Ihren Verantwortungsbereich fallen, arrangieren Sie bitte rechtzeitig einen örtlichen Fachbetrieb um nach vertraglicher Vereinbarung oder Hausübergabe zeitnah beginnen zu können.
e) Sanitärendmontage – Vor Hausabnahme durch Ihr Vertragsunternehmen. Sollte diese Leistung in Ihren Verantwortungsbereich fallen, arrangieren Sie bitte rechtzeitig einen örtlichen Fachbetrieb um nach vertraglicher Vereinbarung oder Hausübergabe zeitnah beginnen zu können.
f) Küche, Möbel, Duschtrennwände – Vor Hausabnahme durch Ihr Vertragsunternehmen. Sollte diese Leistung in Ihren Verantwortungsbereich fallen, arrangieren Sie bitte rechtzeitig einen örtlichen Fachbetrieb um nach vertraglicher Vereinbarung oder Hausübergabe zeitnah beginnen zu können.
40. Hausabnahme (Übergabe)
Nachdem alle vertraglich vereinbarten Werkleistungen erbracht sind, steht die Hausabnahme an. Dazu erfolgt vor ab eine Terminabstimmung mit Ihnen. Hier ist immer eine Übergabe vor Ort, die sogenannte förmliche Abnahme zu empfehlen. Somit ist sichergestellt, dass entgegen häufig praktizierter Praxis, Sie als Auftraggeber und der Vertreter Ihrer Hausbaufirma das Gleiche sehen und wahrnehmen können. Zur Hausabnahme sollte immer ein schriftliches Abnahme-protokoll gefertigt werden. Sollte es tatsächlich einmal vorkommen, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht fertiggestellt wurde (z.B. durch Witterung der Fassadenputz), das Werk jedoch frei von Mängeln ist, können derart offene Leistungen im Abnahmeprotokoll festgehalten und mit einem finanziellen Einbehalt bis erledigt vereinbart werden.
41. Baufertigstellungsanzeige
Bevor Sie in Ihr fertiges Haus einziehen, müssen Sie eine Baufertigstellungsanzeige an Ihr Bauamt abschicken. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baube-hörde. Die Baufertigstellungsanzeige ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Bau-fertigstellung wird im Bauordnungsrecht geregelt. Nachach muss der Bau ordnungsgemäß fertig gestellt sein. Erst nach der Baufertigstellungsanzeige darf der Bau auch genutzt werden.
42. Baubetreuer – Baugutachter
Häufig sind zukünftige Bauherren nicht vom "Fach" oder hab zu wenig Zeit um jedwede Klärung alleine zu führen. Daher ist es in der Vorbereitungsphase nicht verkehrt sich über eine Baubetreuung Gedanken zu machen. Ob in Teil- oder Vollbetreuung, kann ein von Ihnen arrangierter Baubetreuer wesentlich zum guten Gelingen Ihres Traumhauses beitragen. Unabhängig Ihrer Baubetreuerbeauftragung kann es zu fachlichen Unstimmigkeiten bzw. Meinungsverschiedenheiten kommen. An dieser Stelle kann ein (öffentlich bestellter und vereidigter) Sachverständiger häufig mit einem Baugutachten Hilfestellung geben. Hier sollte eine fachspezifische Beauftragung erfolgen.
Um keine Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Auftraggeber und Ihrer Hausbaufirma als Auftragnehmer entstehen zu lassen, empfehle ich, über Ihre Zusammenarbeit mit einem Baubetreuer oder Gutachter rechtzeitig zu informieren.