Vergütung

Die Vergütung für Bausachverständigenleistungen werden i.d.R. frei vereinbart.  Ich berechne den tatsächlichen Aufwand mit dem per Vertrag vereinbarten Zeithonorar zzgl. der entstehenden Nebenkosten. Die Abrechnung erfolgt immer im 0,25h Takt.

Honorare verstehen sich als Nettobeträge,  zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.

 


Fahrtkosten

Fahrtkosten für die An- und Abfahrt werden nach Zeitaufwand und Entfernung in Rechnung gestellt.


Nebenkosten

Nebenkosten wie anteilige Bürokosten  z.B.  Schreibarbeiten, Kopierarbeiten, Fotoarbeiten, Verbrauchsmaterialien usw. werden mit einer Pauschale des Nettohonorars berechnet. Weitere sonstige Kosten wie Verpackung, Porto und Telefon stelle ich pauschal nach Aufwand in Rechnung.


Pauschalhonorar

Ein Pauschalhonorar (ab 650,-€) kann vertraglich vereinbart werden. Ein vereinbartes Pauschalhonorar versteht sich als Nettobetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.


Zahlungsmodalitäten

Zahlungen sind ohne Abzug, innerhalb von 10 Kalendertagen, nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber zu leisten.